Zum Schutz der Verbraucher sind die Begriffe "Bio" und "Öko" ausschließlich für solche Lebensmittel erlaubt, die sich an die strengen Vorgaben der EG-Öko-Verordnung halten. Mit anderen Worten: Wo "Bio" oder "Öko" drauf steht, ist tatsächlich auch "Bio" oder "Öko" drin. Gleiches gilt für Wortkombinationen der beiden Begriffe wie "kontrolliert biologisch-organisch", "aus ökologischem Landbau" oder "ökologisch-dynamisch", die ebenfalls vom Gesetzgeber geschützt sind.
Irreführende Bezeichnung
Anders sieht es mit Bezeichnungen aus, die dem Verbraucher lediglich eine Nähe zur Natur und damit Gesundheit und Umweltverträglichkeit vorgaukeln wollen. Wer auf einer Müslipackung liest, die Zutaten seien "aus integriertem Landbau" oder "aus natürlicher Herstellung", kann davon ausgehen, dass dies ein reiner Werbeslogan ist, der keine Rückschlüsse auf Herstellung und Verarbeitung des Produkts zulässt. In die gleiche Kategorie fallen folgende Begriffe:
- kontrolliert
- ungespritzt
- umweltschonend
- zertifiziert
- alternativ
- naturnah
- naturgerecht
Bei derart angepriesenen Lebensmitteln ist davon auszugehen, dass sie den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung nicht genügen. Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet deshalb auf das staatliche Bio-Siegel, das nur an kontrollierte Produkte vergeben wird.
Thema im Überblick:
- Bio auf dem Prüfstand
- Deutsche Haushalte setzen auf Bio
- Wie viel Bio steckt in Bio?
- Logo - das ist Bio
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