Damit der Kunde den Unterschied zwischen echter und Möchtegern-Bioware auf einen Blick erkennen kann, gibt es seit 2001 das staatliche Bio-Siegel. Nur Lebensmittel, die das hellgrün-weiße Sechseck mit dem Biozeichen tragen, erfüllen die strengen Anforderungen der EG-Öko-Verordnung.
Danach ist verboten:
- Lebensmittel zu bestrahlen
- Gentechnik anzuwenden
- chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel zu verwenden
- leicht lösliche, mineralische Dünger einzusetzen
Zudem müssen die Produkte folgende Anforderungen erfüllen:
- sie müssen aus einem Anbau mit abwechslungsreicher Fruchtfolge stammen
- sie müssen aus flächengebundener, artgerechter Tierhaltung hervorgehen
- Tiere dürfen nur ökologisch produzierte Futtermittel ohne Leistungsförderer oder Antibiotika fressen
Die Codenummer, die zusätzlich zum Bio-Siegel auf der Verpackung aufgedruckt sein muss, gibt Aufschluss darüber, von welcher Kontrollstelle das Produkt überprüft wurde (zum Beispiel: DE-012-Öko-Kontrollstelle, wobei DE für Deutschland steht). Damit ein Produkt das Siegel erhält, müssen mindestens 95 Prozent der Zutaten nach den Richtlinien der Verordnung erzeugt, verarbeitet und kontrolliert werden.
Thema im Überblick:
- Bio auf dem Prüfstand
- Deutsche Haushalte setzen auf Bio
- Wie viel Bio steckt in Bio?
- Logo - das ist Bio
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